Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzendem und den gewählten Mitgliedern. Seine Aufgabe ist die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde. Der Verwaltungsrat entsendet Delegierte in den Kirchengemeindeverband.
Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind nicht öffentlich.