Pfarreienrat

Der Pfarreienrat besteht aus den amtlichen Mitgliedern und den Delegierten, die aus der Mitte der Pfarrgemeinderäte der Pfarreiengemeinschaft gewählt werden. Er erarbeitet eine pastorale Planung und deren Umsetzung für die Pfarreiengemeinschaft und hat dabei auch die Anliegen der einzelnen Pfarreien im Blick.