Pfarrgemeinderäte

Die gewählten und berufenen Mitglieder des Pfarrgemeinderates tragen zusammen mit dem Pfarrer und den im pastoralen Dienst der Pfarrei stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das Gemeindeleben.

In allen die Pfarrei betreffenden Fragen soll der Pfarrgemeinderat beratend oder beschließend mitwirken und für die Durchführung sorgen.

Der Pfarrgemeinderat einer Pfarrei besteht aus mindestens 6 und höchstens 12 Mitgliedern. Der Pfarrgemeinderat wird durch die Gemeindemitglieder gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Berufung weiterer Mitglieder ist möglich. Der Pfarrgemeinderat wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Kirchengemeinde.

Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich.

Sitzungstermin des PGR Heimbach-Weis-Gladbach:
Dienstag, 21.5.2024
Dienstag, 25.6.2024

 

Sitzungstermin des PGR Engers-Block: